Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sabjon Telumi (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Asbestabbau sowie Abriss und Entkernung.
2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
3. Leistungsumfang
Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
4. Preise und Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.
5. Ausführungsfristen
Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern die Ausführungsfristen angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- Notwendige Informationen rechtzeitig bereitzustellen
- Freien Zugang zur Baustelle zu ermöglichen
- Behördliche Genehmigungen einzuholen
- Strom- und Wasseranschlüsse bereitzustellen
7. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Geheimhaltung
Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Dezember 2025