Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Sabjon Telumi (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über Dienstleistungen in den Bereichen Garten- und Landschaftsbau, Asbestabbau sowie Abriss und Entkernung.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Arbeiten zustande. Mündliche Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

3. Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Preise und Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Verzug werden Verzugszinsen gemäß § 288 BGB berechnet.

5. Ausführungsfristen

Termine sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich als solche vereinbart wurden. Verzögerungen durch höhere Gewalt verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich:

  • Notwendige Informationen rechtzeitig bereitzustellen
  • Freien Zugang zur Baustelle zu ermöglichen
  • Behördliche Genehmigungen einzuholen
  • Strom- und Wasseranschlüsse bereitzustellen

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Frist beträgt zwei Jahre ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

8. Haftung

Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

9. Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln.

10. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Auftragnehmers. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Stand: Dezember 2025